Autorenarchiv: Mike Sachse

Einladung zum VEREINSTREFFEN am 17.07.2021

Werte Vereinsmitglieder, sehr geehrte Eltern unserer Ruderjugend, Freunde und Förderer des Weissenfelser Rudersportes,

die gegenwärtige epedemische Situation ermöglicht seit langer Zeit eine gemeinsame Zusammenkunft „Vereinstreffen“ unter den gültigen Hygeniebestimmungen.

TERMIN :  Samstag, d. 17.07.2021     13.45 Uhr     Bootshaus Weissenfelser – Ruderverein 1884

In einem kurzen Vereinsappell sind vorgesehen :  Bootstaufe, Neuaufnahmen in den Verein, Ehrungen und Informationen.

Bestandteile des Vereinstreffens sind u.a. : Ergometerrudern in der Kinder- und Jugendabteilung, Ruderausfahrt der Freizeitsportler und Aller die Lust verspüren, Pflege sozialer Kontakte .

Es besteht die Möglichkeit auf der Bootshausterasse einer begrenzten Versorgung.

Folgende Hygenievorschriften sind einzuhalten  : Abstandsregel, beim Vereinsappell – Maske, Desinfektion u. Säuberung der Sportgeräte nach Nutzung, allg. gültigen Bestimmungen lt. 14. Eindämmungsverordnung Land S-A und BLK

Der Vorstand freut sich auf die Teilnahme vieler Vereinsmitglieder !!

5 Weißenfelser auf dem Weg in die Junioren Nationalmannschaft

Fünf Weißenfelser kämpfen zur Zeit, um Plätze in der Junioren Nationalmannschaft zu bekommen. Zu den fünf gehören Charlotte Luster, Anne Schepinski und Marie Kohlbach, sowie Mark Kohlbach und Maximilian Pfautssch. Wenn Sie es schaffen fahren alle zur zur Junioren Weltmeisterschaft nach Plovdiv-Bulgarien.

 

Terminänderung bitte beachten, WICHTIG

Werte Vereinsmitglieder, die Eindämmungsverordnungen aufgrund der Coronasituation in der jüngsten Vergangenheit erfordern in der Terminplanung im Wettkampfkalender des Ruderverbandes Sachsen – Anhalt aktuelle Veränderungen. Das für den 10.07.2021 geplante Vereinsfest wird abgesagt, weil an diesem Wochenende der Ruderverband Sachsen – Anhalt seine Landesmeisterschaften neu terminisiert hat.

Im Gegenzug plant der WRV 1884 e.V. mit seiner Mitgliedschaft ein Vereinstreffen am 17.07.2021 14.00 Uhr auf dem Bootshausgelände durchzuführen. Voraussetzung bildet dabei die ab 01.07.2021 geltende neue Eindämmungsverordnung der Landesregierung mit den Veranstaltungsmöglichkeiten im öffentlichem Raum. Anliegen des Vorstandes des WRV ist die Mitgliedschaft nach fast 1,5 Jahren zu versammeln. Geplant sind : Kurzappell mit Bootstaufe, Ergometerwettkämpfe im Kinder- und Jugendbereich, Ausfahrt unserer Freizeitruderer und Gesprächskontakte. Die weiteren inhaltlichen Gestaltungsmöglichkeiten sind in Abhängigkeit von den Eindämmungs- und Hygeniebestimmungen. Dazu wird kurzfristig informiert.

(www.wrv-sport.de, WSF App, Aushang Bootshaus, Mundpropaganda, individuelle Nachrichtendienste der Gruppen im WRV)

Klaus Ritter

Neue Festlegungen in der 13. Eindämmungsverordnung

Auf der Grundlage der Festlegungen in der 13. Eindämmungsverordnung gegen SARS – CoV-2 gültig ab 25.05.2021 bis 13.06.2021 ist unter Einhaltung der bisherigen geltenden Hygenieregeln im Bootshaus (Maske Gelände, bis Ablegen und nach Anlegen Bootstseg, keine Nutzung Duschen und eingeschränkt Umkleiden ) das Rudern im Vierer möglich.

Voraussetzung bildet weiterhin die Eintragung im Fahrtenbuch. 

Der Vorstand WRV

Sporttreiben in der Corona Pandemie mit „NOTBREMSE“

Liebe Sportfreundinnen, liebe Sportfreunde,

Sporttreiben bei Inzidenzwerten über 100″ im Freiwasser ist nur möglich im Einer bzw. Zweier bei Einhaltung der bisherigen Hygenieregeln. Diese Regelung tritt sofort mit heutigem Datum in Kraft (24.04.2021

Die ab Heute geltenden Regelungen zum Sporttreiben, aufgrund der in dieser Woche beschlossenen Änderungen des Infektionsschutzgesetzes, sind im 1. Punkt unten stehend ausführlich beschrieben. Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt eränzend als Anlage in dieser Mail.

LandesSportBund Sachsen-Anhalt e.V. (lsb-sachsen-anhalt.de)

Sporttreiben bei Inzidenzwerten über 100:
Überschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 100, so gelten dort ab dem übernächsten Tag folgenden Regelungen des Bundesinfektionsschutzgesetzes:
„Die Ausübung von Sport ist nur zulässig in Form von kontaktloser Ausübung von Individualsportarten, die allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands ausgeübt werden sowie bei Ausübung von Individual- und Mannschaftssportarten im Rahmen des Wettkampf- und Trainingsbetriebs der Berufssportler und der Leistungssportler der Bundes- und Landeskader, wenn

a) die Anwesenheit von Zuschauern ausgeschlossen ist,
b) nur Personen Zutritt zur Sportstätte erhalten, die für den Wettkampf- oder Trainingsbetrieb oder die mediale Berichterstattung erforderlich sind, und
c) angemessene Schutz- und Hygienekonzepte eingehalten werden,

… für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres ist die Ausübung von Sport ferner zulässig in Form von kontaktloser Ausübung im Freien in Gruppen von höchstens fünf Kindern; Anleitungspersonen müssen auf Anforderung der nach Landesrecht zuständigen Behörde ein negatives Ergebnis einer innerhalb von 24 Stunden vor der Sportausübung mittels eines anerkannten Tests durchgeführten Testung auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorlegen.“

Wird der Inzidenzwerte von 100 an fünf aufeinander folgenden Werktagen unterschritten, tritt die Notbremse für den Landkreis oder die kreisfreie Stadt außer Kraft und es gelten die Regelungen der Landesverordnung.“

Der Vorstand

Verlängerung der 11. Eindämmungsverordnung durch Landesregierung S-A

19.04 2021 bis einschließlich 09.05.2021 beschlossen. Danach können wir weiterhin sportliches Training im Freien kontaktfrei unter Einhaltung der gegenwärtigen Hygenieregeln anbieten. (max. 5 Erwachsene, Kinder- und Jugendliche bis 18 Jahre max.20). Dabei gelten weiter folgende Regeln : Tragen von Masken auf dem Bootshausgelände, beim Ruderbetrieb bis ablegen und nach anlegen am Steg, Einhaltung der Abstandsregeln, Desinfektion und Reinigung der genutzten Sportgeräte.

Die bisherigen Hinweise und Verfügungen zum Sportbetrieb und Nutzung des Bootshauses sind weiterhin gültig.

Vorstand WRV

Informationen zum Termin Anrudern

Werte Vereinsmitglieder, sehr geehrte Eltern unserer Ruderjugend, Freunde und Förderer des Rudersportes in Weißenfels

Die 11. Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen – Anhalt, gültig bis 18.04.2021, untersagt uns die Durchführung unserer alljährlichen Traditionsveranstaltung „Anrudern am  17.04.2021“ auf dem Bootshausgelände.

Klaus Ritter – Vorsitzender

Informationen zur Mitgliederversammlung

Werte Vereinsmitglieder, 

die Beibehaltung der Festlegungen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen – Anhalt untersagen weiterhin Veranstaltungen aus geschäftlichen, beruflichen, dienstlichen und vergleichbaren Gründen, dazu zählt auch unsere Mitgliederversammlung, die für den 08. April 2021 terminisiert war. Der Vorstand des WRV wird im Vereinsheft 01/2021, wie bereits im vergangenem Jahr, einen Überblick zum Vereinsgeschehen und der Jahresbilanz Finanzen 2020 veröffentlichen. Die Satzung unseres Vereines beschreibt im § 10 – Vorstand, die Dauer der Geschäftsführung des gewählten Vorstandes. Dies wird regulär im Jahr 2022 sein.

Klaus Ritter – Vorsitzender

Training im Freien ist wieder (mit Einschränkungen) möglich

Die 10. SARS CoV2 Eindämmungsverordnung ermöglicht unter Einhaltung von Hygeniebestimmungen eine erste Möglichkeit der sportlichen Betätigung. Trainingsbetrieb des organisierten, kontaktfreien Sports von Erwachsenen im Freien (Ruderbetrieb) in Kleingruppen bis maximal 5 Personen. (Einer,Zweier,Vierer) Folgende Regeln sind dabei einzuhalten : Vor Antritt der Fahrt – Eintragung der Personen ins Fahrtenbuch, auf dem Bootshausgelände ist der Mund- und Nasenschutz bis zum ablegen, bzw. dem anlegen an den Bootssteg zu tragen. Bei Möglichkeit erscheinen in Sportbekleidung und ablegen der Wechselsachen in den Umkleideräumen lt. Kennzeichnung. Weiterhin sind die Duschen nicht nutzbar. Das genutzte Bootsmaterial ist zu reinigen bzw. zu desinfizieren. Eine zeitliche Differenzierung zum Trainingsbeginn ist durch die Gruppen untereinander zu organisieren. (10 – 15 Minuten)

Für den Trainingsbetrieb der Kinder und Jugendlichen bis 18 Jahre ist den Anweisungen der Trainer und Übungsleiter zu folgen. ( Dazu erfolgt eine seperate Einweisung) Es gilt der vorbereitete Trainingsplan unter Angabe der Trainingszeiten der Gruppen bzw. Personen.

Der Vorstand