Verlängerung der 11. Eindämmungsverordnung durch Landesregierung S-A

19.04 2021 bis einschließlich 09.05.2021 beschlossen. Danach können wir weiterhin sportliches Training im Freien kontaktfrei unter Einhaltung der gegenwärtigen Hygenieregeln anbieten. (max. 5 Erwachsene, Kinder- und Jugendliche bis 18 Jahre max.20). Dabei gelten weiter folgende Regeln : Tragen von Masken auf dem Bootshausgelände, beim Ruderbetrieb bis ablegen und nach anlegen am Steg, Einhaltung der Abstandsregeln, Desinfektion und Reinigung der genutzten Sportgeräte.

Die bisherigen Hinweise und Verfügungen zum Sportbetrieb und Nutzung des Bootshauses sind weiterhin gültig.

Vorstand WRV