Training im Freien ist wieder (mit Einschränkungen) möglich

Die 10. SARS CoV2 Eindämmungsverordnung ermöglicht unter Einhaltung von Hygeniebestimmungen eine erste Möglichkeit der sportlichen Betätigung. Trainingsbetrieb des organisierten, kontaktfreien Sports von Erwachsenen im Freien (Ruderbetrieb) in Kleingruppen bis maximal 5 Personen. (Einer,Zweier,Vierer) Folgende Regeln sind dabei einzuhalten : Vor Antritt der Fahrt – Eintragung der Personen ins Fahrtenbuch, auf dem Bootshausgelände ist der Mund- und Nasenschutz bis zum ablegen, bzw. dem anlegen an den Bootssteg zu tragen. Bei Möglichkeit erscheinen in Sportbekleidung und ablegen der Wechselsachen in den Umkleideräumen lt. Kennzeichnung. Weiterhin sind die Duschen nicht nutzbar. Das genutzte Bootsmaterial ist zu reinigen bzw. zu desinfizieren. Eine zeitliche Differenzierung zum Trainingsbeginn ist durch die Gruppen untereinander zu organisieren. (10 – 15 Minuten)

Für den Trainingsbetrieb der Kinder und Jugendlichen bis 18 Jahre ist den Anweisungen der Trainer und Übungsleiter zu folgen. ( Dazu erfolgt eine seperate Einweisung) Es gilt der vorbereitete Trainingsplan unter Angabe der Trainingszeiten der Gruppen bzw. Personen.

Der Vorstand