Mitteilungen und Handlungsinformationen zur 5. SARS-CoV-Eindämmungsverordnung für Vereinsmitgieder und Eltern unserer Ruderjugend

Werte Vereinsmitglieder,

sehr geehrte Eltern unserer Ruderjugend,

mit der 5. SARS-CoV-Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt vom 2. Mai 2020, hat die Landesregierung einen Schritt in Richtung Normalisierung des Sportbetriebes im Land Sachsen-Anhalt ermöglicht. Dabei sind die Auflagen des Paragraph 8 für alle verbindlich.

Nachfolgend als Auszug:

Für uns bedeutet das das Folgende:

  • Kontaktfreier Sportbetrieb unter freiem Himmel für bis zu 5 Personen (dieses bedeutet Freiwassertraining bis zur Bootsklasse Vierer unter Einhaltung der Hygienevorschriften, wie z.B. Desinfektion der Griffe nach dem Training, gründliche Reinigung des genutzten Bootsmaterials, …),
  • Mindestabstand 1,5 Meter,
  • Toilettennutzung und Händewaschen ist möglich,
  • Keine Nutzung der Duschen und Umkleiden, d.h. Kleidungswechsel findet außerhalb des Geländes des WRV 1884 e.V. statt,
  • Vorrang hat der Kinder- und Jugendfreizeitsport – dieser hat ein Zeitfenster bis 17:30 Uhr Abstimmung mit D. Ritter –> Ansammlungen sind zu vermeiden, daher individuelle Abstimmung im Erwachsenenbereich (Zeitfenster von 30 Minuten zum An-/Ablegen & Säuberung sind vorzusehen),
  • Rückfragen erfolgen gern telefonisch an den Vorstand des WRV unter 0172/3590784.

Diese Verordnung gilt bis auf Widerruf.

Im Namen des Vorstandes,

Klaus Ritter

Vorsitzender