{"id":8863,"date":"2019-05-21T13:09:22","date_gmt":"2019-05-21T12:09:22","guid":{"rendered":"http:\/\/www.wrv-rudern.de\/?page_id=8863"},"modified":"2024-10-15T21:31:33","modified_gmt":"2024-10-15T20:31:33","slug":"satzung-und-beitragsordnung","status":"publish","type":"page","link":"http:\/\/www.wrv-rudern.de\/?page_id=8863","title":{"rendered":"Satzung und Beitragsordnung"},"content":{"rendered":"<p><b>Satzung<\/b><br \/>\n<span style=\"font-size: 7pt; color: #999999;\">Stand 04\/2015<\/span><\/p>\n<p><strong>Satzung des Wei\u00dfenfelser Ruder-Vereins 1884 e. V.<\/strong><br \/>\n\u00a7 1 Name und Sitz<br \/>\n1) Der Verein f\u00fchrt den Namen:<br \/>\nWei\u00dfenfelser Ruder-Verein 1884 e.V.<br \/>\nDie Kurzbezeichnung lautet WRV 1884.<br \/>\n2) Sitz des Vereins ist Wei\u00dfenfels<br \/>\n06667 Wei\u00dfenfels, Beuditzvorstadt 23.<br \/>\n3) Der Wei\u00dfenfelser Ruderverein ist beim Amtsgericht Wei\u00dfenfels im Vereinsregister registriert. VR 13\/90<br \/>\n\u00a7 2 Flagge und Vereinsfarben<br \/>\nDie Farben des Vereins sind blau\/ wei\u00df.<br \/>\nDie Vereinsflagge ist blau-wei\u00df gestreift (4x blau\/ 3x wei\u00df) und in der linken oberen Ecke befindet sich ein blaues Balkenkreuz auf wei\u00dfem Grund.<br \/>\n\u00a7 3 Zweck. Ziele und Aufgaben<br \/>\n1) Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnittes &#8222;Steuerbeg\u00fcnstigte Zwecke&#8220; der Abgabenordnung.<br \/>\n2) Zweck des Vereins ist die F\u00f6rderung und die planm\u00e4\u00dfige, der Allgemeinheit dienende Pflege des Rudersports und der Gesunderhaltung seiner Mitglieder dienender Sportarten. Dieser Zweck soll insbesondere verwirklicht werden durch die Ausbildung der Mitglieder im Rudersport, durch die Teilnahme der Mitglieder an Regatten und Wettk\u00e4mpfen, durch die F\u00f6rderung und Aus\u00fcbung des Wanderruderns und das Angebot anderer, den Rudersport flankierender Sportarten.<br \/>\n3) Der Verein ist politisch, rassisch und konfessionell neutral.<br \/>\n4) Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<br \/>\n5) Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins in ihrer Eigenschaft als Mitglieder des Vereins.<br \/>\n6) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der K\u00f6rperschaft fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<br \/>\n\u00a7 4 Arten der Mitglieder<br \/>\nDer Verein hat<br \/>\na) pers\u00f6nliche Mitglieder<br \/>\nb) korporative Mitglieder und<br \/>\nc) Ehrenmitglieder<br \/>\n\u00a7 5 Erwerb der Mitgliedschaft<br \/>\n1) Die Mitgliedschaft ist schriftlich zu beantragen. Sie wird durch Beschluss des Vorstandes erworben.<br \/>\nDie Entscheidung ist dem Antragsteller mitzuteilen.<br \/>\nBei Ablehnung des Antrags kann ein Mitglied des Vereins die Mitgliederversammlung \u00fcber den Antrag entscheiden lassen.<br \/>\n2) Korporative Mitglieder k\u00f6nnen am Rudersport interessierte Institutionen (z.B. Schulen) und Vereine werden.<br \/>\n3) F\u00fcr die Neuaufnahme von Mitgliedern wird eine Aufnahmegeb\u00fchr erhoben.<\/p>\n<p>4) Ehrenmitglieder werden der Mitgliederversammlung durch den Vorstand zur Best\u00e4tigung auf Lebenszeit vorgeschlagen.<br \/>\n\u00a7 6 Rechte und Pflichten der Mitglieder<br \/>\n1) Jedes Mitglied hat das Recht, sich entsprechend der Ziele und Aufgaben des Vereines am Leben des Vereins zu beteiligen.<br \/>\n2) Jedes Mitglied erkennt mit seinem Eintritt in den Verein diese Satzung an.<br \/>\n3) Bei der Nutzung der Sportst\u00e4tten und der Sportger\u00e4te hat das Mitglied, die vom Vorstand erlassenen Ordnungen, einzuhalten.<br \/>\nBei Missachtungen von Weisungen der Vereinsorgane und vereinssch\u00e4digendem Verhalten kann der Vorstand eine Vereinsstrafe (R\u00fcge, Geldbu\u00dfe, Ausschluss) aussprechen.<br \/>\n4) Die Mitgliedschaft ist mit einem Mitgliedsbeitrag verbunden, dessen H\u00f6he und Zahlungsweise die Mitgliederversammlung in einer Beitragsordnung regelt.<br \/>\nDie Beitragskassierung erfolgt im Einzugsverfahren im Januar und Juli des laufenden Jahres.<br \/>\n5) In der Mitgliederversammlung ist jedes pers\u00f6nliche Mitglied und jedes Ehrenmitglied stimmberechtigt.<br \/>\nJedes korporative Mitglied hat 3 Stimmen, wobei jede Stimme durch eine Person wahrzunehmen ist.<br \/>\nStimmen\u00fcbertragungen oder Zusammenfassungen von Stimmen sind nicht m\u00f6glich.<\/p>\n<p>\u00a7 7 Beendigung der Mitgliedschaft<br \/>\n\u00ab<br \/>\n1) Die Mitgliedschaft endet durch den Tod, Austritt bzw. Ausschluss.<br \/>\n2) Der Austritt ist jeweils nur zum Ende eines Gesch\u00e4ftsjahres m\u00f6glich.<br \/>\nEr ist dem Vorstand sp\u00e4testens bis zum 30. November schriftlich anzuzeigen.<br \/>\n3) Ein Ausschluss ist nur zul\u00e4ssig, wenn ein Mitglied gr\u00f6blichst gegen Interessen und Ansehen des Vereins verst\u00f6\u00dft oder mit den Jahresbeitr\u00e4gen l\u00e4nger als 12 Monate im R\u00fcckstand ist.<br \/>\n4) \u00dcber den Ausschluss entscheidet der Vorstand, der zuvor das Mitglied zu seiner Anh\u00f6rung einzuladen hat.<br \/>\n5) Legt das Mitglied gegen den Ausschluss innerhalb eines Monats schriftlich Einspruch beim Vorstand ein, entscheidet die n\u00e4chste Mitgliederversammlung endg\u00fcltig.<br \/>\n6) Mit dem Erl\u00f6schen der Mitgliedschaft enden auch alle Anspr\u00fcche an den Verein und aus dem Vereinsverm\u00f6gen. Dies gilt auch f\u00fcr das Tragen und Verwenden der Vereinssymbole.<br \/>\n\u00a7 Vereinsorgane<br \/>\nOrgane des Vereines sind: 1. die Mitgliederversammlung<br \/>\n2. der Vorstand<br \/>\n\u00a7 9 Mitgliederversammlung<br \/>\n1) Der Verein regelt seine Angelegenheiten durch Mitgliederversammlungen.<br \/>\n2) Die Jahreshauptversammlung, als ordentliche Mitgliederversammlung, muss durch den Vorstand in den ersten drei Monaten des Jahres einberufen werden.<br \/>\n3) Weitere au\u00dferordentliche Mitgliederversammlungen k\u00f6nnen durch den Vorstand jederzeit einberufen werden.<br \/>\n4) Es muss eine Mitgliederversammlung einberufen werden, wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder dies schriftlich beim Vorstand beantragt.<br \/>\n5) Der Vorstand hat daf\u00fcr Sorge zu tragen, dass jedem Mitglied die Einladung zu einer Mitgliederversammlung mindestens 2 Wochen vor dem Termin unter Mitteilung der Tagesordnung und des Tagungsortes vorliegen kann.<br \/>\nUnter dieser Voraussetzung ist jede Mitgliederversammlung beschlussf\u00e4hig (Ausnahme \u00a7<br \/>\n12\/2).<br \/>\n6) Der ordentlichen Mitgliederversammlung obliegt insbesondere:<br \/>\n1. die Entgegennahme des Gesch\u00e4fts- und des Kassenberichtes,<br \/>\n2. die Entlastung des Vorstandes<br \/>\n3. die Behandlung von Antr\u00e4gen<br \/>\n4. die Best\u00e4tigung des Haushaltplanes<br \/>\n5. Wahlen.<br \/>\nJede Mitgliederversammlung kann zu Beginn die vom Vorstand vorgeschlagene Tagesordnung erg\u00e4nzen und muss sie dann best\u00e4tigen.<br \/>\n7) Antr\u00e4ge, die die Mitgliederversammlung behandeln soll, m\u00fcssen dem Vorstand mindestens einen Tag vorher schriftlich vorliegen.<br \/>\nAndernfalls ist nur eine Behandlung als Dringlichkeitsantrag m\u00f6glich, die mindestens 3\/4 der anwesenden Mitglieder unterst\u00fctzen m\u00fcssen.<br \/>\n8) Ein Antrag gilt als angenommen, wenn er mit mehr Ja- als Nein-Stimmen erh\u00e4lt. Lediglich bei Satzungs\u00e4nderungen ist die Zustimmung einer 3\/4-Mehrheit erforderlich.<br \/>\n9) \u00dcber jede Mitgliederversammlung wird ein Protokoll gef\u00fchrt. Darin werden die Beschl\u00fcsse der Versammlung mit Abstimmungsergebnis festgehalten.<br \/>\n\u00a7 10 Vorstand<br \/>\n1) Der Vorstand f\u00fchrt die Gesch\u00e4fte des Wei\u00dfenfelser Ruder-Vereins 1884 e.V. Er besteht aus dem 1. Vorsitzenden, vier gleichberechtigten stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schriftf\u00fchrer.<br \/>\n2) Die genaue Aufgabenverteilung f\u00fcr die Bereiche Tradition und allgemeines Vereinsleben, Finanzen, Sport, \u00d6ffenentlichkeitsarbeit, Bootshaus und materiell-technischer Bereich regelt ein Gesch\u00e4ftsverteilungsplan, \u00fcber den in der 1. Vorstandssitzung nach der Wahl auf Vorschlag des Vorsitzenden entschieden wird.<br \/>\n3) Der 1. Vorsitzende vertritt den Verein mit jeweils einem stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam.<br \/>\n4) Die Mitglieder des Vorstands werden f\u00fcr die Dauer von 4 Gesch\u00e4ftsjahren gew\u00e4hlt.<br \/>\n5) Der Vorstand bleibt nach Ablauf seiner Amtszeit noch so lange im Amt, bis der neue Vorstand gew\u00e4hlt ist.<br \/>\n6) Scheidet im Laufe der Amtszeit ein Vorstandsmitglied aus oder kann aus einem anderen Grund eine Vorstandsfunktion nicht besetzt werden, so hat der Vorstand das Recht, sich f\u00fcr die Zeit bis zur n\u00e4chsten Wahl auf die satzungsm\u00e4\u00dfige Zahl zu erg\u00e4nzen.<br \/>\n7) Scheidet der 1. Vorsitzende vorzeitig aus, erfolgt die Neuwahl des gesamten Vorstandes zur n\u00e4chsten Mitgliederversammlung.<br \/>\n8) Alle Vorstandssitzungen werden protokollarisch mit den Beschl\u00fcssen und dem Abstimmungsergebnis festgehalten.<br \/>\n9) Alle weiteren Fragen der Arbeitsweise des Vorstandes regelt eine Gesch\u00e4ftsordnung.<br \/>\n\u00a7 11 Aufl\u00f6sung des Vereins<br \/>\n1) Die Aufl\u00f6sung des Wei\u00dfenfelser Ruder-Vereins 1884 e.V. oder eine \u00c4nderung des Vereinszwecks k\u00f6nnen nur in einer eigens dazu einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden.<br \/>\n2) In diesem Falle ist die Mitgliederversammlung beschlussf\u00e4hig, wenn die Mitglieder unter Mitteilung dieses Tagesordnungspunktes sind, und mindestens die H\u00e4lfte der Mitglieder anwesend sind.<br \/>\n3) Ist die H\u00e4lfte der Mitglieder nicht anwesend, ist die Versammlung nicht beschlussf\u00e4hig und es ist binnen drei Monaten eine zweite Mitgliederversammlung mit gleicher Tagesordnung einzuberufen, welche immer beschlussf\u00e4hig ist.<br \/>\n4) Die \u00fcber die Aufl\u00f6sung entscheidende Versammlung hat auch \u00fcber die Verwendung des Verm\u00f6gens zu beschlie\u00dfen.<br \/>\nSie w\u00e4hlt drei Vereinsmitglieder, welche die Liquidation des Vereines zu besorgen haben.<br \/>\n5) Bei Aufl\u00f6sung des Vereines oder bei Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Vereins an die Stadt Wei\u00dfenfels zwecks Verwendung f\u00fcr die Sportf\u00f6rderung.<br \/>\n\u00a7 12 Gesch\u00e4ftsjahr<br \/>\nDas Gesch\u00e4ftsjahr ist gleich dem Kalenderjahr.<br \/>\nWei\u00dfenfels, den 19. September 2002<br \/>\nDie Satzung des Wei\u00dfenfelser Ruder-Vereins 1884 e.V. wurde erstmals bei der Gr\u00fcndungsversammlung am 09.07.1884 errichtet.<br \/>\nDie Satzung des Wei\u00dfenfelser Ruder-Vereins 1884 e.V. wurde bei der Neugr\u00fcndung am 16.05.1990 neu errichtet und in der Mitgliederversammlung am 30.01.1992 in Ver\u00e4nderungen erg\u00e4nzt und beschlossen.<br \/>\nDie vorstehende Neufassung wurde in der Mitgliederversammlung am 19.09.2002 beschlossen.<br \/>\nDie Gesch\u00e4ftsadresse ist Wei\u00dfenfelser Ruder-Verein 1884 e.V., J\u00fcdenstra\u00dfe 41, 06667 Wei\u00dfenfels.<\/p>\n<p><b>Beitragsordnung<\/b><br \/>\n<span style=\"font-size: 7pt; color: #999999;\">Stand 04\/2015<\/span><\/p>\n<p>WEISSENFELSER-RUDER-VEREIN 1884 e. V:<\/p>\n<p>Beitragsordnung ab 01.01.2025<\/p>\n<p>1. Aufnahmegeb\u00fchr 20,00 \u20ac<\/p>\n<p>2. Beitr\u00e4ge Monat Jahr<br \/>\n2.1. Erwachsene \u00e4lter als 18 Jahre<br \/>\neigenes Einkommen 15,00 \u20ac 180,00 \u20ac<\/p>\n<p>2.2.Mitglieder bis 18 Jahre<br \/>\nohne eigenes Einkommen 10,00 \u20ac 120,00 \u20ac<br \/>\nStudenten, Auszubildende,<br \/>\nsoziales Jahr<\/p>\n<p>2.3.Rentner, Vorruhest\u00e4ndler 10,00 \u20ac 120,00 \u20ac<\/p>\n<p>2.4. Familienbeitrag<br \/>\nEhepartner, jedes Kind ohne eigenes<br \/>\nEinkommen<br \/>\n1. Familienmitglieder 100 % g\u00fcltiger Beitrag<br \/>\n2. Familienmitglied 50 % g\u00fcltiger Beitrag<br \/>\n3. drittes und jedes weitere Familienmitglied&nbsp; 25% g\u00fcltiger Beitrag<br \/>\nDie Staffelung der Beitragsh\u00f6he erfolgt beim Familienbeitrag stets vom Maximum zum Minimum.<\/p>\n<p>2.5. Mitgliedsbeitrag mit 25 % Erm\u00e4\u00dfigung auf Grund einer Entfernungspauschale ( 250 km) Wohnort- Wei\u00dfenfels.<\/p>\n<p>Soziale H\u00e4rtef\u00e4lle werden nach schriftlichem Antrag durch den Vorstand gepr\u00fcft.<\/p>\n<p>Alle anfallenden Nebenkosten bei der Beitragszahlung ( fehlende Deckung, nicht mitgeteilte Konten\u00e4nderung usw.) gehen zu Lasten des Vereinsmitgliedes.<\/p>\n<p>Jetzige Beitragsordnung g\u00fcltig ab 01.01.2025.<br \/>\nBeschlossen auf der Mitgliederversammlung 04.04.2024.<\/p>\n<p><b>Ruder- und Bootshausordnung<\/b><br \/>\n<span style=\"font-size: 7pt; color: #999999;\">Stand 04\/2015<\/span><\/p>\n<p>\u00a7 1<br \/>\nDas Bootshaus und das Bootshausgel\u00e4nde sind die Heimstatt aller Mitglieder und F\u00f6rderer des Wei\u00dfenfelser Ruder-Vereins l884 e.V. Die Nutzung erfolgt auf der Grundlage eines g\u00fcltigen Mietvertrages mit der Wohnungsbau Wohnungsverwaltung Wei\u00dfenfels GmbH.<br \/>\nAuf Grundlage der Satzung des WRV regelt die Bootshaus- und Ruderordnung die Nutzung der Bootshausr\u00e4ume, des Gel\u00e4ndes und des Ruderbetriebes.<br \/>\n\u00a72<br \/>\nDie Ordnung setzt gegenseitiges Verst\u00e4ndnis, Kooperation und kameradschaftliches Zusammenleben voraus, um allen Interessen im Verein satzungsgem\u00e4\u00df gerecht zu werden.<br \/>\nZuwiderhandlungen gegen die Bootshaus- und Ruderordnung werden vom Vorstand bzw. von der Mitgliederversammlung geahndet. M\u00f6glichkeiten sind:<br \/>\n\u2022 m\u00fcndliche oder schriftliche Verwarnung<br \/>\n\u2022 materielle Auflage<br \/>\n\u2022 materielle Verantwortlichkeit<br \/>\n\u2022 Ausschluss aus dem WRV<\/p>\n<p>\u00a73<br \/>\nJedes Mitglied erkennt mit seinem Eintritt in den WRV die Bootshaus- und Ruderordnung an.<br \/>\nDer Geltungsbereich der Bootshaus- und Ruderordnung des WRV umfasst alle R\u00e4umlichkeiten des Bootshauses (lt. Mietvertrag), die Au\u00dfenanlagen des Bootshausgel\u00e4ndes, die Wasserfahrstra\u00dfen, das materielle Eigentum des WRV, angemietete R\u00e4ume und genutzte Objekte au\u00dferhalb des Bootshauses.<br \/>\n\u00a7 4 Allgemeine Festlegungen<br \/>\n1. Pers\u00f6nliche Sicherheit<br \/>\nF\u00fcr alle aktiv sporttreibenden Mitglieder empfiehlt der Vorstand des WRV eine sport\u00e4rztliche Untersuchung.<br \/>\nDer Vorstand empfiehlt f\u00fcr das aktive Sporttreiben einen privaten Versicherungsschutz, der \u00fcber den allgemeinen Versicherungsschutz des Vereins hinausgeht. Alle Bootsbenutzer m\u00fcssen schwimmen k\u00f6nnen.<br \/>\n2. Rauch- und Alkoholverbot<br \/>\nIm Boot, in den Sportst\u00e4tten, in den Bootshallen und Umkleider\u00e4umen herrscht Rauch- und Alkoholverbot.<br \/>\nDer Umgang mit offenem Feuer ist auf dem Gel\u00e4nde des WRV grunds\u00e4tzlich verboten. Das Grillen und der Umgang mit Flammwerkzeugen sind nur an den daf\u00fcr vorgesehenen Stellen unter Beachtung der Brandsicherheit gestattet.<\/p>\n<p>3. F\u00fcrsorge- und Aufsichtspflicht<br \/>\nF\u00fcr jede sportliche und kulturelle Aktivit\u00e4t im WRV ist ein Verantwortlicher vorher namentlich festzulegen und dem Vorstand zu melden.<br \/>\nDer Fahrtenleiter, \u00dcbungsleiter usw. \u00fcbernimmt die Leitung und Verantwortung f\u00fcr die jeweilige sportliche bzw. kulturelle Vereinsaktivit\u00e4t und besitzt Weisungsrecht. Die Vollj\u00e4hrigkeit des benannten Leiters muss gesichert sein.<br \/>\n\u00a7 5 Hausordnung<br \/>\nAlle Mitglieder des WRV 1884 haben das Recht, das Bootshaus und das dazugeh\u00f6rige Gel\u00e4nde zu betreten und die Sportanlagen und R\u00e4umlichkeiten entsprechend ihres Zwecks zu nutzen.<br \/>\nSportlern vor Vollendung des 18. Lebensjahres ist das Betreten der Trainingsst\u00e4tten und das Training nur im Beisein eines \u00dcbungsleiters bzw. vollj\u00e4hrigen Nutzers gestattet. In jeder Trainingsst\u00e4tte h\u00e4ngt ein vom Vorstand best\u00e4tigter Zeitplan der Nutzung aus. W\u00e4hrend der Trainingszeiten ist eine private Nutzung der Trainingsst\u00e4tten nicht m\u00f6glich.<br \/>\nGrunds\u00e4tzlich ist das Parken privater Kraftfahrzeuge auf dem Bootshausgel\u00e4nde nicht erlaubt. Die Zufahrt zum Gel\u00e4nde ist stets freizuhalten, um im Bedarfsfalle Hilfsfahrzeuge nicht zu behindern.<br \/>\n\u00a7 6 Trainingsst\u00e4tten-Ordnung<br \/>\nKraftraum<br \/>\nNur Mitglieder sind berechtigt, den Kraftraum mit der darin befindlichen Ausstattung zu benutzen.<br \/>\nAusnahmen bed\u00fcrfen der Zustimmung des Vorstandes und sind mit einem Obolus f\u00fcr die Vereinskasse verbunden.<br \/>\nDer \u00dcbungsleiter bzw. Nutzer hat sich in das Kraftraumbuch vor dem Training ein- und nach dem Training auszutragen.<br \/>\nIm Allgemeinen ist vom alleinigen Training aus Sicherheitsgr\u00fcnden Abstand zu nehmen. Ansonsten sind nur Ger\u00e4te zu nutzen, durch die der Sporttreibende nicht in eine Zwangslage geraten kann.<br \/>\nDer Kraftraum ist nur mit Wechselschuhen zu betreten.<br \/>\nDie \u00dcbungsger\u00e4te, Gewichte, Handeln usw. sind nach Beendigung des Trainings an den vorgesehenen Platz zu r\u00e4umen. Der urspr\u00fcngliche Zustand der Stationen ist herzustellen und die Beleuchtung auszuschalten.<br \/>\nAu\u00dfenanlage<br \/>\nDas Befahren des Bootshausvorplatzes mit dem Fahrrad ist nur zur An- bzw. Abfahrt gestattet. Die Fahrr\u00e4der sind in den bereitgestellten Fahrradst\u00e4nder abzustellen. Das Ballspielen ist auf dem Bootshausvorplatz grunds\u00e4tzlich nicht erlaubt. Auf der Bootshauswiese sind witterungsbedingt solche \u00dcbungen und Spiele zu w\u00e4hlen, bei denen der Rasen nicht besch\u00e4digt wird.<br \/>\n\u00a7 7 Werkstattordnung<br \/>\nDas Betreten der Werkstatt und die Entnahme von Ger\u00e4ten, Materialien und Werkzeugen sind nur einem festgelegten Personenkreis gestattet. Alle entnommenen Werkzeuge und Ger\u00e4te sind im ges\u00e4uberten und funktionst\u00fcchtigen Zustand an den vorgesehenen Ort zur\u00fcckzulegen.<br \/>\nReparaturbed\u00fcrftige Materialien sind in der Werkstatt zu hinterlegen und zu kennzeichnen. Z. B.<br \/>\nDatum Name Gegenstand wer verantw. Termin<br \/>\n1. 11.2003 Ritter, Klaus Rollsitz Mulde Achse Ritter, Klaus 3.11.2003<br \/>\nGegenst\u00e4nde, die nicht in die Werkstatt geh\u00f6ren, werden durch Beauftragte des Vorstandes entfernt. Der Vorstand ist dazu weder rechenschafts- noch regresspflichtig.<\/p>\n<p>\u00a78<br \/>\nBenutzerordnung von Materialien und R\u00e4umlichkeiten<br \/>\n\u00dcber die Benutzung von vereinseigenen Materialien und R\u00e4umlichkeiten entscheidet der Vorstand.<br \/>\nBei der privaten Nutzung von vereinseigenen Materialien und R\u00e4umlichkeiten wird ein Kostenbeitrag f\u00fcr Vereinszwecke erhoben, den der Vorstand festlegt. Die Nutzer der Materialien und R\u00e4umlichkeiten sind f\u00fcr die volle Wiederverwendungsf\u00e4higkeit verantwortlich.<br \/>\nF\u00fcr die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Lagerung bzw. Einlagerung ist der jeweilige Leiter der letzten Veranstaltung zust\u00e4ndig.<br \/>\n\u00a7 9 Nutzung der Umkleider\u00e4ume<\/p>\n<p>Jeder Nutzer der Umkleider\u00e4ume, der Duschen und der Toiletten hat diese sauber zu halten.<br \/>\nSpeisereste, Flaschen, Papier und andere R\u00fcckst\u00e4nde sind zu entfernen. Trainingskleidung ist nach dem Training mit nach Hause zu nehmen. Liegengelassene Trainingskleidung wird bei Kontrollen durch Beauftragte des, Vorstandes entfernt, ohne dass Anspr\u00fcche an den Vorstand geltend gemacht werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>\u00a7 10 Der Ruderbetrieb<br \/>\n1. Allgemeine Ordnung<br \/>\nAuf den Wasserfahrstra\u00dfen ist die Wasserstra\u00dfenverkehrsordnung einzuhalten bzw. die Fahrordnung f\u00fcr das jeweilige Gew\u00e4sser oder f\u00fcr die Veranstaltung. Es besteht entsprechende vorherige Informationspflicht durch den Benutzer. Die Gew\u00e4sser sind bei Gewitter oder Sturm (auch, wenn diese erst aufziehen) nicht zu befahren bzw. auf dem schnellsten Wege zu verlassen.<br \/>\nBei Hochwasser auf der Saale sind Einschr\u00e4nkungen des Ruderbetriebes m\u00f6glich. Die \u00dcbungsleiter entscheiden in Abh\u00e4ngigkeit von der Qualifikation der Mannschaft. Der Vorstand kann die zeitweise Einstellung des Ruderbetriebes anordnen. Bei Treibeis ist das Rudern verboten!<br \/>\n2. Bootsnutzung<br \/>\nJeder Bootsbenutzer ist verpflichtet das Bootsmaterial und Zubeh\u00f6r schonend und verantwortungsbewusst zu behandeln.<br \/>\nDurch den Vorstand wird mit dem zust\u00e4ndigen \u00dcbungsleiter, Wanderruderwart, Fahrtenleiter usw. festgelegt, welche Boote mit Zubeh\u00f6r und welche Materialien, Sportger\u00e4te, R\u00e4umlichkeiten usw. benutzt werden k\u00f6nnen. Generell sind Rennboote f\u00fcr den allgemeinen Ruderbetrieb gesperrt. Individuelle Absprachen einzelner Mitglieder zu Ausnahmegenehmigungen sind mit dem Vorstand m\u00f6glich.<br \/>\nDie Mitglieder des WRV sind berechtigt, das vereinseigene Rudermaterial zu benutzen. Sie tragen f\u00fcr die Wiederverwendungsf\u00e4higkeit des Rudermaterials die alleinige Verantwortung.<br \/>\nJedes Boot darf nur mit dem zu ihm geh\u00f6renden Zubeh\u00f6r bzw. mit den daf\u00fcr vorgesehenen Reserveteilen benutzt werden. Die \u00dcbungsleiter tragen die Verantwortung f\u00fcr eine sachgerechte Einweisung der Mannschaften. Sie \u00fcbertragen dem Steuermann bzw. einer bestimmten Person das Weisungsrecht f\u00fcr die Mannschaft. Vor Einbruch der Dunkelheit sind alle Fahrten zu beenden.<br \/>\n3. Pflege, Lagerung, Kontrolle der Boote<br \/>\nNach jeder Fahrt sind das benutze Boot und das Zubeh\u00f6r zu reinigen. Boote und Zubeh\u00f6r sind an den daf\u00fcr bestimmten Pl\u00e4tzen (Bootshalle\/ Bootsst\u00e4nder) sachgem\u00e4\u00df zu lagern. Der Abstellende ist daf\u00fcr verantwortlich, dass die Dollenb\u00fcgel geschlossen und die Luftk\u00e4sten ge\u00f6ffnet sind.<br \/>\nDie zuletzt fertig werdende Crew hat den Bootsplatz zu kontrollieren und im Bedarfsfall aufzur\u00e4umen, die Bootshalle zu schlie\u00dfen und die Beleuchtung auszuschalten.<br \/>\n4. Fahrtenbuch<br \/>\nDie F\u00fchrung des Fahrtenbuches ist gesetzlich vorgeschrieben.<br \/>\nIn diesem Nachweis sind alle Eintragungen sauber, sorgf\u00e4ltig und wahrheitsgem\u00e4\u00df vor<br \/>\nBeginn und nach Beendigung der Fahrt vorzunehmen.<br \/>\nBei Fahrten, die vom Vereinsgel\u00e4nde aus angetreten werden, sind einzutragen:<br \/>\na) Vor Fahrtantritt \u00ab<br \/>\n&#8211; Mannschaft Obmann unterstreichen, G\u00e4ste hinter dem Namen mit {G) kennzeichnen<br \/>\n&#8211; Ziel der Fahrt beabsichtigtes Fahrtziel eintragen<br \/>\n&#8211; Bemerkungen vorgefundene Sch\u00e4den am Boot<\/p>\n<p>b) Nach R\u00fcckkehr<br \/>\n&#8211; Ziel der Fahrt Wurde ein anderes Fahrtziel angefahren, als zu Fahrtbeginn eingetragen, ist die erforderlich werdende Korrektur vorzunehmen<br \/>\n&#8211; Bemerkungen eventuelle Sch\u00e4den am Boot<\/p>\n<p>c) Nachtr\u00e4ge Nachzutragen sind alle Fahrten, an denen WRV- Mitglieder teilgenommen haben, die nicht vom Vereinsgel\u00e4nde des WRV angetreten worden sind.<br \/>\nGrunds\u00e4tzlich sind die Fahrten innerhalb eines Monats nach Beendigung der jeweiligen Fahrt nachzutragen<\/p>\n<p>5. Wanderfahrten mit \u00dcbernachtung<br \/>\nF\u00fcr mehrt\u00e4gige Fahrten in Vereinsbooten ist vor Fahrantritt die Einwilligung des Vorstandes einzuholen.<br \/>\nBei Wanderfahrten d\u00fcrfen nur Mitglieder von Rudervereinen im Boot sitzen. Sie m\u00fcssen dar\u00fcber hinaus die Gew\u00e4hr bieten, dass sie die zu erwartenden Anforderungen erf\u00fcllen. \u00dcber Ausnahmen entscheidet der Vorstand.<\/p>\n<p>6. Verhalten bei Unf\u00e4llen<br \/>\nIn Schadensf\u00e4llen sind unbedingt Namen und Anschriften aller am Unfall Beteiligten, ggf. Nummern und Name der beteiligten Boote und eventuelle Zeugen festzuhalten. Der Vorstand ist bei Personensch\u00e4den oder gr\u00f6\u00dferem Sachschaden sofort zu verst\u00e4ndigen.<br \/>\n7. Haftung<br \/>\nJede Mannschaft haftet f\u00fcr alle Sch\u00e4den, die vors\u00e4tzlich oder grobfahrl\u00e4ssig von ihr verursacht werden.<br \/>\nL\u00e4sst sich die Schuld eines Einzelnen an einem Schaden nachweisen, so ist dieser f\u00fcr den entstandenen Schaden allein haftbar.<br \/>\nBei fahrl\u00e4ssig verursachten Sch\u00e4den entscheidet der Vorstand \u00fcber den Schadenersatz. Vorgefundene Sch\u00e4den sind in das Fahrtenbuch einzutragen. Wird dies unterlassen, so haftet die Mannschaft, die vor der Feststellung des Schadens das Bootsmaterial zuletzt benutzt hat.<br \/>\nW\u00e4hrend der Fahrt entstandene Sch\u00e4den sind bei R\u00fcckkehr in das Fahrtenbuch einzutragen.<br \/>\nBei selbstverschuldeten Unf\u00e4llen \u00fcbernimmt der WRV keinerlei Haftung f\u00fcr pers\u00f6nlichen Schaden.<br \/>\nDer Vorstand empfiehlt den Mitgliedern, sich mit einer privaten Haftpflichtversicherung abzusichern.<br \/>\n\u00a7 11 Wettkampfteilnahme<br \/>\n\u00dcber die Zulassung und Meldung zu Wettk\u00e4mpfen von Mitgliedern des WRV entscheidet<br \/>\n\u2022 der Vorsitzende<br \/>\n\u2022 die zust\u00e4ndigen \u00dcbungsleiter<br \/>\nMitglieder \u00fcber 18 Jahre sind berechtigt, bei eigener Zahlung der anfallenden Kosten,<br \/>\nselbst\u00e4ndig an Regatten und anderen Wettk\u00e4mpfen teilzunehmen.<br \/>\nDie Bedingungen der Ruderwettkampfregeln sind dabei einzuhalten.<br \/>\nDie Vereinsfarben blau\/wei\u00df sind bei offiziellen Anl\u00e4ssen und bei Wettk\u00e4mpfen zu<br \/>\ntragen.<br \/>\n\u00a7 12 Schlussbemerkungen<br \/>\nErg\u00e4nzungen und \u00c4nderungen werden auf den Jahreshauptversammlungen, nach<br \/>\nvorherigem schriftlichem Antrag an den Vorstand, beraten und beschlossen.<\/p>\n<p>Klaus Ritter Vorsitzender<br \/>\nDiese Bootshaus- und Ruderordnung tritt durch Beschluss der Jahreshauptversammlung am<br \/>\n22.04.2004 in Kraft.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Satzung Stand 04\/2015 Satzung des Wei\u00dfenfelser Ruder-Vereins 1884 e. V. \u00a7 1 Name und Sitz 1) Der Verein f\u00fchrt den Namen: Wei\u00dfenfelser Ruder-Verein 1884 e.V. Die Kurzbezeichnung lautet WRV 1884. 2) Sitz des Vereins ist Wei\u00dfenfels 06667 Wei\u00dfenfels, Beuditzvorstadt 23. 3) Der Wei\u00dfenfelser Ruderverein ist beim Amtsgericht Wei\u00dfenfels im Vereinsregister registriert. 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